Unternehmensnachfolge
In gute Hände abzugeben
Die Themen Unternehmens- und Vermögensübertragung sind besonders aus steuerlicher oder betriebswirtschaftlicher Sicht anspruchsvoll. Schnell werden auch Bereiche des Familienrechts, Erbschaftsrechts, Gesellschaftsrechts oder des Arbeitsrechts tangiert. Der geeignete Nachfolger muss gefunden und in die Lage versetzt werden, alle Geschäftsvorgänge nachzuvollziehen – sowohl bei Unternehmens- als auch bei Vermögensübertragungen. Gleichzeitig müssen für Abgebende wie Übernehmende wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Unsere Leistungsbereiche für Sie:
- Nachfolgeplanung unter juristischen und steuerlichen Gesichtspunkten
- Unternehmensbewertung
- Festlegung der geeigneten Zahlungsbedingungen (Einmalzahlung, Rente etc.)
- Ausarbeitung der Übergabestrategie/Übergabemodalitäten, in den möglichen Formen:
- Familiennachfolge: vererben, verschenken, übertragen (auch Unternehmertestament, Familiengesellschaft
- Unternehmensverkauf
- Beratung und Vertretung in folgenden Feldern:
- Erbschaftsrecht/Pflichtteilsrecht, Erbschaftssteuerberatung
- Gesellschafterverträge
- Beteiligungsrecht
- Stiftungsrecht
Wir finden die geeignete Form der Umsetzung. Mit dem notwendigen Sachverstand beleuchten wir alle auftauchenden Fragen und helfen dabei, Unternehmen und Vermögen zu erhalten und weiterzuentwicken.
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